Beteiligungsportal

Öffentlichkeitsbeteiligung vor der Einführung neuer Satzungen oder vor der Änderung geltender Satzungen

Gemäß dem Gesetz zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2018/958 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 28. Juni 2018 über eine Verhältnismäßigkeitsprüfung vor Erlass neuer Berufsreglementierungen in Baden-Württemberg (GBl. vom 30.12.2020, Seite 1255 ff.) stellt die Landespsychotherapeutenkammer auf dieser Seite jeweils aktuelle Entwürfe neuer Satzungen oder Entwürfe von Satzungsänderungen zur Information der Öffentlichkeit ein.

Es werden nur Entwürfe von Vorschriften eingestellt, die in den Geltungsbereich der jeweiligen Fassung der Richtlinie 2005/36/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 7. September 2005 über die Anerkennung von Berufsqualifikationen fallen. Das sind Vorschriften, die den Zugang zu reglementierten Berufen oder deren Ausübung beschränken und eine obligatorische Verhältnismäßigkeitsprüfung durch die Kammer entsprechend der Bestimmungen des o.g. Gesetzes erforderlich machen.

Die Veröffentlichung auf dieser Seite erfolgt für die Dauer von mindestens 21 Tagen vor Einbringung der Entwürfe zur Beratung und Abstimmung in die Vertreterversammlung. Betroffene Interessenträger haben die Möglichkeit, mittels des untenstehenden Kontaktformulars oder direkt an die E-Mailadresse: beteiligungsportal [at] lpk-bw.de ihren Standpunkt darzulegen und Argumente vorzutragen, die für die Verhältnismäßigkeitsprüfung nach o.g. Gesetz von Relevanz sind. Zur Information über die in diesem Zusammenhang notwendige Verarbeitung personenbezogener Daten verweisen wir auf die Datenschutzerklärung der LPK BW.

Bitte beachten Sie, dass die Kammer lediglich verpflichtet ist, die Eingaben auf ihre Relevanz bezüglich der Verhältnismäßigkeitserwägungen zu prüfen, jedoch grundsätzlich keine Rückmeldung der Kammer an Absender*innen der Eingaben erfolgt. Sollte ausnahmsweise eine öffentliche Anhörung notwendig werden, so gibt die Kammer auf dieser Seite die Einzelheiten zum Anhörungsverfahren bekannt.

Aktuelle Entwürfe für die Öffentlichkeitsbeteiligung:

zur Zeit liegen keine Entwürfe vor

Kontaktformular Öffentlichkeitsbeteiligung

Wir weisen Sie darauf hin, dass die Übertragung Ihrer Nachricht an die Kammer unverschlüsselt stattfindet. Im Rahmen des Datenschutzes werden Ihre Daten ausschließlich durch die Landespsychotherapeutenkammer Baden-Württemberg zur Bearbeitung Ihrer Eingabe verwendet. Mit dem Absenden dieses Formulars stimmen Sie der Verwendung Ihrer Daten zu diesen Zwecken zu und willigen Sie in die Nutzung Ihrer Daten im Rahmen der Datenschutzerklärung der LPK BW ein.