08.06.2016Vertreterversammlung der LPK BW am 05.03.2016
Vertreterversammlung
Vertreterversammlung

Der Vorstandsbericht, der allen Delegierten vorab zugegangen war, schilderte die vielfältigen Aktivitäten der Kammer im letzten halben Jahr. Präsident Dr. Dietrich Munz führte aus, dass es zu Irritationen gekommen sei bezüglich der Gesetzesinitiativen zur Verbesserung der Qualität von Gutachten im Familienrecht und im Asyl- und Aufenthaltsrecht. Er stellte klar, dass der Arztvorbehalt nur für die Begutachtung der Reisefähigkeit gelte, andere Begutachtungen – insbesondere zur Frage eines Abschiebungshindernisses aufgrund einer psychischen Erkrankung – aber weiterhin durch PP und KJP durchgeführt werden dürfen. Er thematisierte den Beschluss des Erweiterten Bewertungsausschusses (EBA) zur Neubewertung der vertragspsychotherapeutischen Leistungen, den das Bundesgesundheitsministerium nicht beanstandet habe, aus den Sozialministerien einiger Länder seien jedoch bereits Zweifel an der Rechtmäßigkeit des Beschlusses geäußert worden. Dr. Munz teilte weiterhin mit, dass der Gemeinsame Bundesausschuss (GBA) derzeit über eine Überarbeitung der Psychotherapie-Richtlinien berate. Ebenfalls berichtet wurde der Sachstand zur Einführung des pauschalierenden Entgeltsystems Psychiatrie und Psychosomatik (PEPP).

Anschließend stellte Dr. Munz die Ende Dezember 2015 in Kraft getretene Novellierung des Heilberufekammergesetzes (HBKG) dar. Wesentliche Änderungen bestehen in der Anpassung des HBKG an die EU-Richtlinien zur Anerkennung ausländischer Berufsqualifikationen. Auch seien zahlreiche Anregungen der Heilberufekammern vom Sozialministerium aufgegriffen und in das Gesetz aufgenommen worden. So sei die Approbationsbehörde nunmehr verpflichtet, den Heilberufekammern von Amts wegen über die Erteilung von Approbationen Mitteilung zu machen. Psychotherapeuten in Ausbildung können nun ab Beginn ihrer Ausbildung freiwillige Kammermitglieder werden, bislang war das erst mit Beginn der Praktischen Ausbildung möglich.

Weiterhin stellte Dr. Munz die wesentlichen Regelungen des Landesgesundheitsgesetzes vor. Hierbei wurde die Beteiligung der Kammer am Gesundheitsdialog hervorgehoben. Die LPK sei nun ständiges Mitglied in der Landesgesundheitskonferenz und stimmberechtigtes Mitglied im sektorenübergreifenden Landesausschuss, darüber hinaus ständiges Mitglied im Landesausschuss für Gesundheitsförderung und Prävention sowie im Landeskrankenhausausschuss. Der Gesetzgeber habe damit endlich einer langjährigen Forderung der Kammer Rechnung getragen. Bereits länger schon vertreten sei die LPK im Fachbeirat Diabetes, im Landesbeirat Schmerzversorgung und im Landesarbeitskreis Psychiatrie. Weiter sei sie an der Erstellung des Landespsychiatrieplans beteiligt gewesen sowie auch bei der Besetzung der Besuchskommissionen zur Überprüfung der Bedingungen für untergebrachte Personen. Insgesamt könne man die nun erreichte Präsenz der Kammer an diesen wichtigen Konzeptionierungsund Entscheidungsgremien als Ergebnis einer langjährigen konzentrierten und engagierten Arbeit innerhalb des baden-württembergischen Gesundheitsnetzwerks bzw. der Gesundheitspolitik sehen.

Vertreterversammlung
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Die Delegierten diskutierten anschließend über die Geschlechterverteilung beim berufspolitischen Engagement der Kammermitglieder sowie über Möglichkeiten, den Nachwuchs diesbezüglich zu fördern. Frauen sind, gemessen an der Geschlechterverteilung der Gesamtmitglieder, in den Organen und Ausschüssen der Kammer insgesamt unterrepräsentiert, obwohl aktuell ca. 70% aller und mehr als 87% der jüngeren Kammermitglieder weiblich sind.

Eine Diskussion über Haushaltsfragen schloss sich an, bevor dann Satzungsänderungen besprochen und beschlossen wurden. Durch die Novellierung des HBKG waren Anpassungen in der Beitragsordnung und Hauptsatzung nötig geworden. Ebenfalls aufgrund des HBKG geändert wurde die Berufsordnung. Die Kammermitglieder haben der Kammer nun auf Verlangen das Bestehen einer ausreichenden Haftpflichtversicherung nachzuweisen.

Ein weiterer Tagesordnungspunkt widmete sich dem Stand der Reform des Psychotherapeutengesetzes, über den Kammerpräsident Dr. Munz berichtete. Die BPtK hat eine Bund-Länder-Arbeitsgruppe sowie mehrere Unterarbeitsgruppen eingerichtet (z. B. ambulante Tätigkeit, klinisch-stationäre Tätigkeit und komplementäre Tätigkeit außerhalb des SGB V). Die BPtK wird erste Arbeitspapiere mit Vorschlägen einer Approbationsordnung an die Verbände verschicken und diesen die Möglichkeit der Rückmeldung geben. Die Arbeitsgruppe wird anschließend anhand der Rückmeldungen Überarbeitungen vornehmen. Anschließend soll der Entwurf in den DPT eingebracht werden.

Dr. Munz berichtete, dass angedacht sei, ein dreijähriges Grundstudium und ein zweijähriges konsekutives Vertiefungsstudium (Bachelor-Master) festzulegen. Das Studium solle eine sechs- bis neunmonatige praktische Tätigkeit beinhalten und zwar mindestens drei Monate in jedem der beiden Studienabschnitte, wobei mindestens ein Praktikum im klinischen Bereich abgeleistet werden solle. Im Rahmen des Studiums sollten alle wissenschaftlich anerkannten Verfahren gelehrt werden. Die Einzelheiten würden weiterhin noch kontrovers diskutiert. Auf dieses Studium solle dann eine Weiterbildung von mindestens fünfjähriger Dauer folgen, mit welcher die Fachkunde für eine der beiden Altersgruppen (Erwachsene bzw. Kinder und Jugendliche) und in einem wissenschaftlich anerkannten Psychotherapieverfahren erworben werden könne.

Vorstand
Vorstand

Anschließend wurde aus der Wahlordnungskommission berichtet, auf deren letzter Sitzung Prof. Dr. Joachim Behnke (Politikwissenschaftler der Zeppelin Universität Friedrichshafen) als Gastreferent die verschiedenen Wahlsysteme und deren Auswirkungen auf die Stimmen- und die Sitzverteilung erläutert hatte. Die Mitglieder der Kommission waren sich danach einig, dass das aktuelle Wahlverfahren der LPK BW zur VV das geeignetste Verfahren sei. Eine Veränderung der Stimmenanzahl für jeden Wahlberechtigten würde nach den von Prof. Behnke demonstrierten Beispielen im Ergebnis dazu führen, dass kleinere Listen geschwächt und größere Listen gestärkt würden. Von Interesse für die Kommission war aber der Vorschlag von Prof. Behnke, eine Erststimme für eine Liste und sodann eine Zweit- und Drittstimme für Personen innerhalb dieser gewählten Liste einzuführen. Nach dem bisherigen Wahlsystem würden vor allem etablierte Kandidaten zum Zuge kommen, weil die auf die jeweiligen Listen entfallenen Sitze dann nach dem Rang der auf die Kandidaten entfallenen Einzelstimmen verteilt würden. Durch eine Streuung innerhalb einer Liste würden aber auch die Kandidaten aus dem bisherigen „Mittelfeld“ der jeweiligen Liste eine bessere Chance auf einen Sitz haben.

Nach ausführlicher Diskussion wurde vom Vorsitzenden der Kommission angekündigt, dass auf der nächsten Sitzung darüber beraten werde, ob grundlegende Änderungen oder nur spezifische Anpassungen am bisherigen Wahlsystem vorzunehmen seien. Für die nächste VV wird ein Vorschlag zur Beratung und Abstimmung erarbeitet.

 
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