25.04.2016Bessere psychotherapeutische Versorgung notwendig
28. Deutscher Psychotherapeutentag berät Psychotherapie-Richtlinie

(BPtK) Psychisch kranke Menschen brauchen eine bessere psychotherapeutische Versorgung: Dafür müssen die Wartezeiten auf einen ersten Termin deutlich verkürzt werden. Psychotherapeuten sollen wohnortnah und kurzfristig zu erreichen sein. Sie sollen ihren Patienten umfassend Hilfen anbieten können, seien es Sprechstunden, Akutversorgung, Kurz- und Langzeitpsychotherapie oder Erhaltungstherapie, um Wiedererkrankungen zu verhindern. Die Behandlungsplanung gehört ausschließlich in die fachliche Verantwortung der Heilberufe. Dies waren die zentralen Aussagen bei der Beratung der Reform der Psychotherapie-Richtlinie auf dem 28. Deutschen Psychotherapeutentag (DPT) am 23. April in Berlin.

"Sprechstunden, Akuttherapie sowie die Beratung und Weiterleitung von Patienten in die richtigen Versorgungsangebote erfordern insbesondere mehr Kooperationen und Vernetzung", stellte Dr. Dietrich Munz, Präsident der Bundespsychotherapeutenkammer (BPtK) fest. "Dafür sind mehr Ressourcen notwendig als die gesetzlichen Krankenkassen bisher zu finanzieren bereit sind. Psychisch kranke Menschen haben ein Recht auf eine ebenso schnelle, unbürokratische und leitliniengerechte Behandlung wie körperlich Kranke."

Der 28. DPT forderte außerdem die Bundesregierung auf, noch in dieser Legislaturperiode das Psychotherapeutengesetz zu reformieren. "Die Qualifizierung von Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten als Angehörige eines akademischen Heilberufs muss noch besser als bisher auf ihr Tätigkeitsprofil abgestimmt werden. Dies soll durch ein Studium erfolgen, das sowohl wissenschaftlich als auch berufspraktisch qualifiziert", forderte BPtK-Präsident Munz. "An das Studium soll sich nach der Approbation eine Weiterbildung zum verfahrensspezifischen Fachpsychotherapeuten für Erwachsene oder Kinder und Jugendliche anschließen."

Um eine ausreichende Anzahl qualifizierter Psychotherapeuten sicherzustellen, müssen genügend Studienplätze zur Verfügung stehen. Für die Weiterbildung muss der Gesetzgeber die Grundlagen dafür schaffen, dass ausreichende und angemessen vergütete Stellen angeboten werden. Auch die Weiterbildungsstätten und -institute brauchen eine angemessene Finanzierung. Wichtig ist außerdem eine sachgerechte Legaldefinition der psychotherapeutischen Tätigkeit und eine fachlich begründete Festlegung heilberuflicher Kompetenzen im Psychotherapeutengesetz.

 
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