AKTUELLES: Nachrichten 2009
04.08.09
Kammerwahl 2009
Informationen zur Wahl der dritten Vertreterversammlung (VV)
Schreiben von Wahlleiter Dr. Steck
Schreiben von Wahlleiter Dr. Steck
Wie bereits mehrfach bekannt gegeben, finden im Herbst 2009 die Wahlen zur 3. Vertreterversammlung der LPK Baden-Württemberg statt. Nach der Wahlordnung wird eine Briefwahl durchgeführt. Wahlberechtigt und wählbar ist jedes Mitglied, das im Wählerverzeichnis eingetragen ist und das nicht auf sein aktives und passives Wahlrecht verzichtet hat oder dessen Wahlrecht und Wählbarkeit nicht nach den Bestimmungen des Heilberufe-Kammergesetzes (HBKG) verloren gegangen sind (§ 14 HBKG, §§ 8, 9 der Wahlordnung). Als Wahlleiter wurden RA Dr. Steck, als dessen Stellvertreter RA Dr. Vogel, beide Stuttgart, benannt.
Die Wahl wird in der Zeit vom 15. Oktober 2009 – 16. November 2009 stattfinden.
Gewählt wird getrennt nach den Wahlgruppen der Psychologischen Psychotherapeuten, der Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten und der freiwilligen Mitglieder der Psychotherapeuten in der praktischen Ausbildung (PiA).
Voraussetzung, um als Vertreter gewählt werden zu können, ist die Erstellung eines Wahlvorschlags, der von mindestens zehn Kammermitgliedern durch die Abgabe einer entsprechenden schriftlichen Erklärung unterstützt sein muss. Zusätzlich müssen jeweils Erklärungen der Kandidaten vorliegen, dass sie zu einer Kandidatur bereit seien (§ 12 Wahlordnung). Die Wahlvorschläge sind bis zum 15. September 2009 einzureichen und werden danach vom Wahlleiter geprüft; er entscheidet dann über die Zulassung zur Wahl (§ 13 Abs. 2 Wahlordnung) innerhalb einer Woche. Der Versand der Stimmzettel wird spätestens einen Monat vor Ende der Wahlfrist erfolgen (spätestens bis 15. Oktober 2009). Jeder Wähler hat nur eine Stimme, die durch Ankreuzen eines/r Kandidaten/in auf einem Stimmzettel vergeben wird (§ 16 Wahlordnung). Der Stimmbrief, der den Stimmzettel enthält, wird allen wahlberechtigten Kammermitgliedern zugesandt und muss spätestens am 16. November 2009 (Ende der Wahl) in der Kammergeschäftsstelle eingegangen oder mit einem Poststempel gleichen Datums bei der Post aufgegeben worden sein.
Insgesamt sind 42 Sitze der Vertreterversammlung durch Wahlen zu besetzen, Psychotherapeuten in der praktischen Ausbildung (PiA) stehen davon zwei Vertreter fest zu. Der 43. Sitz steht einem Vertreter der Psychologischen Institute an den Universitäten des Landes zu, der auf Vorschlag des Wissenschaftsministeriums besetzt wird. Die Ermittlung der Zahl der Sitze, die aufgrund des Wahlergebnisses einer Liste zustehen, erfolgt nach dem Prinzip der Verhältniswahl, wobei bei der Auszählung der Stimmen das Verfahren nach Sainte-Laguë/Schepers benutzt wird (§§ 7, 20 Wahlordnung). Dabei werden im Gegensatz zu anderen Auszählverfahren (z.B. das Verfahren nach D’Hondt oder Hare-Niemeyer) kleine Wählergruppen nicht benachteiligt.
Nach Abschluss der Wahl, deren Auszählung vom Wahlleiter beaufsichtigt wird, wird der Präsident das Ergebnis der Wahl innerhalb von zwei Wochen durch ein besonderes Rundschreiben und auf der Homepage bekannt geben. Der neue Vorstand wird dann voraussichtlich im Januar 2009 die Amtsgeschäfte übernehmen. Sie erhalten demnächst noch ein besonderes Wahlrundschreiben („Informationen zur Wahl der dritten Vertreterversammlung“), das auch auf die Homepage der Kammer gestellt wird.
Unten finden Sie das Schreiben von Wahlleiter RA Dr. Steck nochmals zum downloaden. Es enthält Angaben zu den fiolgenden Punkten:
- Allgemeine Erläuterungen zur Kammerwahl 2009
- Getrennte Wahl für Psychologische Psychotherapeuten,(PP), Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten (KJP) und Psychotherapeuten in Ausbildung (PiA)
- Zeitlicher Ablauf der Wahl
- Auflegung des Wählerverzeichnisses
- Aufnahme in das Wählerverzeichnis
- Aufruf zum Einreichen von Wahlvorschlägen
- Anforderungen an das Einreichen von Wahlvorschlägen
- Dauer der Wahlzeit (§ 5 Abs. 1 Wahlordnung)
- Wahlausschuss und Bekanntmachung des Wahlergebnisses
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